OLG Brandenburg - Urteil vom 25.08.2021
7 U 130/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Cottbus, vom 06.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 335/18

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Erwerb eines von einer Konzerntochter der Volkswagen AG vertriebenen Pkw

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.08.2021 - Aktenzeichen 7 U 130/20

DRsp Nr. 2021/14665

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Erwerb eines von einer Konzerntochter der Volkswagen AG vertriebenen Pkw

1. Zwar haftet ein Autohersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Käufers, wenn er entsprechend einer grundlegenden strategischen Entscheidung im eigenen Kosten- und Gewinninteresse unter bewusster Ausnutzung der Arglosigkeit der Erwerber, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben als selbstverständlich voraussetzen, Fahrzeuge in Verkehr bringt, deren Motorsteuerungs-Software so programmiert ist, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand beachtet, im normalen Fahrbetrieb hingegen überschritten werden und damit unmittelbar auf die arglistige Täuschung der Typengenehmigungsbehörde abzielt. 2. Wird ein Motor eingebaut, der nicht vom Fahrzeughersteller selbst, sondern von der Konzernmutter entwickelt worden ist, bedarf es auch der Feststellung, dass gerade der Hersteller, nicht nur die Muttergesellschaft, die Strategieentscheidung über die Täuschung des Kraftfahrtbundesamts getroffen hat und dass die verantwortlichen Personen der Muttergesellschaft auch für die Konzerntochter insoweit handelten (hier: nicht dargelegt).