Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18.01.2019, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
3.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziff. 1 bezeichnete Urteil des Landgerichts Stuttgart ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
5. 6.
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