OLG Naumburg - Urteil vom 15.10.2021
8 U 24/21
Normen:
VO (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 1; BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 06.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 1604/20

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Finanzierung des Kaufpreises

OLG Naumburg, Urteil vom 15.10.2021 - Aktenzeichen 8 U 24/21

DRsp Nr. 2023/4031

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Finanzierung des Kaufpreises

1. Die in einem Motor der Marke Mercedes Typ OM 651 verbaute Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007 dar. 2. Der Erwerber eines Fahrzeugs, dessen Motorsoftware bewusst und gewollt so programmiert ist, dass die gesetzlichen Abgaswerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, hat gegen denjenigen, der den Motor in Verkehr gebracht hat, einen Anspruch aus §§ 826, 31 BGB auf Rückabwicklung des Kaufvertrags sowie auf Ersatz der Finanzierungskosten, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Abtretung des gegenüber der finanzierenden Bank bestehenden Anwartschaftsrechts.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 06.06.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg abgeändert.