Der Antrag des Klägers auf Aussetzung der Verhandlung wird zurückgewiesen.
II.Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts München II vom 7. Juli 2022, Az.:
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
IV.Das in Ziffer II genannte Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
V.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 39.070,71 € festgesetzt.
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