OLG Köln - Urteil vom 31.03.2022
15 U 45/21
Normen:
BGB § 31; BGB § 826;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 12.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 98/20

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit 3.0l V-TDI-Motor bei Erwerb im Januar 2020 (Audi)

OLG Köln, Urteil vom 31.03.2022 - Aktenzeichen 15 U 45/21

DRsp Nr. 2023/15686

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit 3.0l V-TDI-Motor bei Erwerb im Januar 2020 (Audi)

Beim Erwerb eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Audi mit 3.0l V-TDI-Motor im Januar 2020 war die besondere Verwerflichkeit des Handelns des Fahrzeugherstellers bereits entfallen. Denn spätestens ab Beginn des Jahres 2018 hatte die Audi AG Gegenmaßnahmen ergriffen, die ihr Gesamtverhalten von da an nicht mehr als besonders verwerflich erscheinen lassen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Februar 2021 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 98/20 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Köln sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 31; BGB § 826;

Gründe

I.

1. 2. 3.