Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 11.11.2020, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten beider Instanzen zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klagepartei begehrt die Zahlung von Schadensersatz von der Beklagten im Zusammenhang mit dem sog. Dieselabgasskandal.
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