OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.01.2022
15 U 168/21
Normen:
BGB § 852 S. 1; BGB § 195; BGB § 199;
Vorinstanzen:
LG Marburg, vom 29.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 231/20

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw nach Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.01.2022 - Aktenzeichen 15 U 168/21

DRsp Nr. 2022/18061

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw nach Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller

1. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw begann spätestens mit Ablauf des Jahres 2016 zu laufen, nachdem der Hersteller dem Käufer im Jahr 2016 ein Rückrufschreiben mit der Aufforderung zur Ausspielung eines Software-Updates übermittelt hat. 2. Jedoch steht dem Käufer ein Anspruch aus § 852 S. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zu. 3. Dieser Anspruch umfasst der Höhe nach den gezahlten Bruttokaufpreis für das Fahrzeug und nicht nur den erzielten Gewinn. 4. Auf diesen Anspruch muss der Käufer sich gezogene Nutzungen in Gestalt der gefahrenen Kilometer, berechnet anhand einer erzielbaren Gesamtlaufleistung von 300.000 km, anrechnen lassen.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Marburg vom 29. April 2021 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: