Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 2. Februar 2021, Aktenzeichen
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 35.000,- € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über Ansprüche wegen eines etwaigen Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung in ein Dieselfahrzeug.
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