Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 21.05.2021 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.193,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.12.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW Polo 1.6 TDI mit der Fahrgestellnummer XXX.
2.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorgenannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
3.
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