LG Bamberg, vom 22.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 432/21
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwAussetzung des Schadensersatzprozesses bis zur Entscheidung des EuGH über ein anhängiges Vorabentscheidungsersuchen
OLG Bamberg, Beschluss vom 29.08.2022 - Aktenzeichen 3 U 121/22
DRsp Nr. 2023/16707
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwAussetzung des Schadensersatzprozesses bis zur Entscheidung des EuGH über ein anhängiges Vorabentscheidungsersuchen
Die Aussetzung eines Schadensersatzprozesses vor dem Hintergrund des sog. Diesel-Abgasskandals bis zur Entscheidung über ein bei dem EuGH anhängigen Vorabentscheidungsersuchen kommt nicht in Betracht. Denn §§ 6, 27 EG-FGV und Art. 5 Abs. 2 und VO (EG) Nr. 715/2007 sind keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2BGB und nur die nationalen Gerichte sind berufen und in der Lage, die betreffenden EU-Vorschriften unter das Konzept einer drittschützenden Norm zu subsumieren.Soweit der Generalanwalt Rantos in seinen Schlussanträgen vom 02.06.2022 in der Rechtssache C-100/21 (ECLI:EU:C:2022:420) eine abweichende Ansicht vertritt, ist diese weder für die deutschen Gerichte noch für den Gerichtshof der Europäischen Union rechtsverbindlich.
Tenor
1.
Der Antrag der Klagepartei auf Aussetzung des Verfahrens gem. § 148ZPO (analog) wird abgelehnt.
2.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
3.
Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 22.04.2022, Aktenzeichen 24 O 432/21, wird zurückgewiesen.
4. 6.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.