Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 29.09.2020, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
1. 2. 1. 2. 3. a. b. 4.
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