1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 19. Juni 2020, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.904,09 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Dezember 2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Soweit die Klägerin die Berufung zurückgenommen hat, ist sie des Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 69% und die Beklagte 31%.
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