SchlHOLG - Urteil vom 27.10.2022
6 U 45/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 09.07.2021

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwBeginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen den Hersteller

SchlHOLG, Urteil vom 27.10.2022 - Aktenzeichen 6 U 45/21

DRsp Nr. 2022/17583

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen den Hersteller

1. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw begann spätestens mit Ablauf des Jahres 2016 zu laufen, da es sich dem Käufer eines Pkw angesichts der breiten Medienberichterstattung u. a. über eine Klagewelle gegen die Volkswagen AG spätestens zu diesem Zeitpunkt aufdrängen musste, dass auch sein Fahrzeug betroffen sein könnte (Anschluss an BGH – VII ZR 679/21 – 10.02.2022). 2. Der dem Käufer eines betroffenen Pkw entstandene Schaden entfällt nicht dadurch, dass er das Fahrzeug veräußert hat. In diesem Fall tritt vielmehr der Veräußerungserlös an die Stelle des betroffenen Fahrzeugs und ist bei der Höhe des Schadensersatzes zum Abzug zu bringen.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 09.07.2021 geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 4.254,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2020 zu zahlen.