Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 09.07.2021 geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 4.254,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2020 zu zahlen.
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