Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 10.11.2022, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
3.Binnen selber Frist können die Parteien zur Höhe des Streitwerts Stellung nehmen.
I.
Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg, da das Landgericht die Klage zu Recht abgewiesen hat. Weder weist der Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung auf noch erscheint eine Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. Eine mündliche Verhandlung ist nicht geboten.
II.
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