Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Oktober 2020 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hanau wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das am 27. Oktober 2020 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hanau ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf € 17.135,72 festgesetzt.
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