OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.06.2022
16 U 100/21
Normen:
BGB § 31; BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 826; BGB § 852 S. 1; VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 5 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 14.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 221/20

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwBeginn der Verjährung von SchadensersatzansprüchenAnsprüche nach Eintritt der Verjährung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2022 - Aktenzeichen 16 U 100/21

DRsp Nr. 2023/2806

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen Ansprüche nach Eintritt der Verjährung

1. Es stellt ein vorsätzliches sittenwidriges Verhalten im Sinne von § 826 BGB dar, wenn der Hersteller von Kraftfahrzeugen oder Motoren auf der Grundlage einer für seinen Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch im Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch, langjährig und in hoher Stückzahl Fahrzeuge in den Verkehr bringt, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert ist, dass die gesetzlichen Abgaswerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten werden.