Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Juni 2022 verkündete Einzelrichterurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stendal wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stendal vom 30. Juni 2022 sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Und beschlossen:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.356,51 Euro festgesetzt.
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