OLG Naumburg - Urteil vom 28.10.2022
7 U 47/22
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Stendal, vom 30.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 434/21

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwBerechnung des sog. kleinen Schadensersatzes

OLG Naumburg, Urteil vom 28.10.2022 - Aktenzeichen 7 U 47/22

DRsp Nr. 2023/4029

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Berechnung des sog. kleinen Schadensersatzes

1. Ein Kfz-Hersteller fügt dem Käufer eines Fahrzeugs in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zu, indem er einen Dieselmotor mit einer manipulierten Motorsteuerung in Form einer sog. Aufheizstrategie entwickelt und in den Verkehr bringt. 2. Beschränkt der Käufer seinen Schadensersatzanspruch auf den hinter dem Kaufpreis zurückbleibenden Minderwert des Fahrzeugs als sog. kleinen Schadensersatz, so muss er sich ein späteres Software-Update als schadensmindernde Maßnahme anrechnen lassen. Außerdem ist zu seinen Lasten zu berücksichtigen, dass sich das bei der Bemessung des objektiven Werts des Fahrzeugs im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Risiko einer Betriebsuntersagung oder -beschränkung nicht mehr verwirklichen wird.

Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Juni 2022 verkündete Einzelrichterurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stendal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stendal vom 30. Juni 2022 sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Und beschlossen:

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.356,51 Euro festgesetzt.