Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 10.01.2023, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses. Mit einer Verlängerung der Frist kann nicht gerechnet werden.
I.
Der Kläger erwarb mit verbindlicher Bestellung vom 06.10.2016 von der Autohaus GmbH einen gebrauchten VW Touareg BMT V6TDI (Erstzulassung 11.08.2015, Kilometerstand: 18.565 km) zum Kaufpreis von 44.748,84 €. Er finanzierte das Fahrzeug über Darlehensverträge. Es hatte am 06.12.2022 eine Laufleistung von 151.837 km.
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