Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 07.08.2020, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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