OLG München - Endurteil vom 21.05.2021
17 U 1476/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Ingolstadt, vom 27.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 72 O 2292/18

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwVerantwortlichkeit von Repräsentanten der Konzerntöchter des Volkswagenkonzerns

OLG München, Endurteil vom 21.05.2021 - Aktenzeichen 17 U 1476/20

DRsp Nr. 2021/10874

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Verantwortlichkeit von Repräsentanten der Konzerntöchter des Volkswagenkonzerns

Der Einbau eines Motors vom Typ EA 189 mit einer Umschaltlogik in einer Abschaltsoftware, die bei Erkennen des Durchfahrens eines Prüfstandzyklus in einen anderen Abgasmodus umschaltet, bei dem die NOx-Grenzwerte eingehalten werden, erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der sittenwidrigen Schädigung, wenn diese Grenzwerte im normalen "Straßenabgasmodus" nicht eingehalten werden. Das Wissen der Volkswagen AG als beherrschende Konzernmutter wird Konzerntöchtern über bestimmte Personen gem. § 31 BGB zugerechnet. Konzerntöchter können für eine mögliche Haftung nach § 826 BGB die Verantwortung auch nicht bei der Konzernmutter Volkswagen AG "abladen", zumindest sofern zur konkreten Kommunikation hinsichtlich der Abgassteuerung innerhalb des Konzerns nicht vorgetragen wird.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des LG Ingolstadt vom 27.02.2020 (72 O 2292/18) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 15.076,06 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.01.2019 Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs A. TDI mit der Fahrgestellnummer ... zu zahlen.

2. 3. 4. II. III. IV. V.