Die sich nach Rücknahme der Berufungen gegen die Beklagten zu 1 und 2 nur noch gegen die Beklagte zu 3 richtende Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 31. Mai 2022 (Az.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens.
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