Die Berufung des Klägers gegen das am 20.1.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden, 10. Zivilkammer, wird zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts wird ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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