OLG München - Endurteil vom 06.09.2021
17 U 905/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 254 Abs. 2 S. 1; BGB § 158; BGB § 433; BGB § 488;
Vorinstanzen:
LG Ingolstadt, vom 09.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 81 O 2447/19
LG Ingolstadt, vom 12.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen Bl. 375/376 d. A

Rechte des Leasingnehmers hinsichtlich eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Bestehen eines Rückgabeoptionsrecht mit Schlussratenerlass

OLG München, Endurteil vom 06.09.2021 - Aktenzeichen 17 U 905/21

DRsp Nr. 2021/17347

Rechte des Leasingnehmers hinsichtlich eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Bestehen eines Rückgabeoptionsrecht mit Schlussratenerlass

Ist der Kauf eines Pkw in der Weise finanziert, dass der Käufer über einen bestimmten Zeitraum monatliche Raten und im Anschluss eine (höhere) Schlussrate zu entrichten hat, wobei ihm das Recht eingeräumt ist, nach Ende der Laufzeit gegen Erlass der Schlussrate das Fahrzeug zurückzugeben, so steht ihm im Falle einer Betroffenheit des Fahrzeugs vom sog. Diesel-Abgasskandal selbst für den Fall, dass er die Schlussrate entrichtet und das Fahrzeug behält, kein Schadensersatzanspruch zu, da sich im Falle der Rückgabe des Fahrzeugs die gezahlten Raten und die Nutzungsmöglichkeit an dem Fahrzeug gleichwertig gegenüber gestanden hätten. In dieser Situation hätte es ihm in Kenntnis der Betroffenheit des Fahrzeugs vom Diesel-Abgasskandal oblegen, zur Vermeidung eines Vermögensschadens das Fahrzeug zurückzugeben, da ihm die Obliegenheit traf, die Option zu ziehen, um einen Schadenseintritt bei sich zu verhindern.

Tenor

I.

Auf die Berufung wird das Endurteil des LG Ingolstadt vom 09.02.2021 (Aktenzeichen: ; Bl. 331/344 d. A.), berichtigt durch Beschluss des LG Ingolstadt vom 12.04.2021 (Bl. 375/376 d. A.), unter teilweiser Aufhebung abgeändert und statt der Ziffern 1 bis 4 wie folgt neu gefasst:

1. 2. 3. II. III. IV. V.