BFH - Beschluss vom 13.11.2008
XI B 20/08
Normen:
GG Art. 19 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 3; ZPO § 42; ZPO § 44 Abs. 2; FGO § 51 Abs. 1; FGO § 69 Abs. 4;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 945

Rechtfertigung der Besorgnis der Befangenheit durch eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung; Voraussetzungen der Befugnis eines Gerichts in der Besetzung mit dem abgelehnten Richter zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

BFH, Beschluss vom 13.11.2008 - Aktenzeichen XI B 20/08

DRsp Nr. 2009/9043

Rechtfertigung der Besorgnis der Befangenheit durch eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung; Voraussetzungen der Befugnis eines Gerichts in der Besetzung mit dem abgelehnten Richter zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

Normenkette:

GG Art. 19 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 3; ZPO § 42; ZPO § 44 Abs. 2; FGO § 51 Abs. 1; FGO § 69 Abs. 4;

Gründe:

I.

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist selbständig tätig. Er produziert Filme. In seinem Wohnhaus unterhält er ein Filmstudio mit Atelier.

Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) setzte wegen einer gewährten Vollziehungsaussetzung der Bescheide über Umsatzsteuer 1992 bis 1994 Zinsen gemäß § 237 der Abgabenordnung (AO) fest. Der Einspruch blieb ohne Erfolg.