BFH - Beschluss vom 09.02.2011
II B 50/10
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 17.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 573/05

Rechtfertigung einer Revisionszulassung durch die Beanstandung eines Steuerpflichtigen hinsichtlich einer fehlenden wirksamen Bekanntgabe eines Steuerbescheids

BFH, Beschluss vom 09.02.2011 - Aktenzeichen II B 50/10

DRsp Nr. 2011/5140

Rechtfertigung einer Revisionszulassung durch die Beanstandung eines Steuerpflichtigen hinsichtlich einer fehlenden wirksamen Bekanntgabe eines Steuerbescheids

NV: Ein zur Annahme eines einheitlichen Vertragsgegenstandes "bebautes Grundstück" führender hinreichend enger sachlicher Zusammenhang zwischen Bauerrichtungs- und Generalübernehmervertrag ist ohne weiteres anzunehmen, wenn an der grundstücksveräußernden Gesellschaft dieselben Gesellschafter beteiligt sind, wie an dem Bebauungsunternehmen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;

Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet und war daher zurückzuweisen. Gründe, welche nach § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Zulassung der Revision führen würden, liegen nicht vor.

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