I. Streitpunkt ist die Aktivierung und Bewertung von Forderungen.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine in Liquidation befindliche AG, betätigte sich u.a. mit dem Handel und der Bebauung von Grundstücken. Ihr Vorstand war bis Ende 1995 V. Zur Vermarktung eines Wohn-Geschäftshauses in F initiierte die Klägerin 1994 den Immobilienfonds X. Dieser erwarb das Grundstück von einer GbR und beauftragte die Klägerin zu einem Festpreis von mehr als 6 Mio. DM mit der Errichtung des Gebäudes. Da X aufgrund schleppenden Vertriebs der Fondsanteile Liquiditätsprobleme hatte, leistete die Klägerin Zahlungen an dessen Gläubiger, unter anderem 600 000 DM auf die Kaufpreisforderung der GbR.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|