Die Rechtsbeschwerde der Nebenintervenientin gegen den Beschluss des 14. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22. März 2016 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt.
I. Die Rechtsbeschwerdeführerin ist mit einer Beteiligungssumme in Höhe von 25.000 € Gesellschafterin der Klägerin zu 26, einer französischen Société Civile Immobilière (folgend SCI). Die Klägerin zu 26 ist eine von insgesamt über 30 Klägerinnen und Klägern, die gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen der angeblichen Verletzung anwaltlicher Pflichten eingeklagt haben.
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