Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger für seinen am 1.11.19... geborenen Sohn A Kindergeld für den Monat November 20... zu gewähren ist.
Dem Kläger wurde ab Geburt des Kindes Kindergeld bewilligt. Mit Bescheid vom 8.11.2013 hob der Beklagte die Festsetzung des Kindergeldes ab dem 1.11.20... auf. Zur Begründung führte er aus, dass das Kind am 31.10.20... sein 25. Lebensjahr vollendet und damit die gesetzliche Altersgrenze für den Anspruch auf Kindergeld erreicht habe.
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