FG Düsseldorf - Urteil vom 25.04.2017
4 K 1652/16 Erb
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
EFG 2018, 1911
ZEV 2018, 752

Rechtmäßige Festsetzung der Schenkungssteuer bei einer Verfügung über Geldbeträge wie über eigenes Vermögen

FG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2017 - Aktenzeichen 4 K 1652/16 Erb

DRsp Nr. 2018/14390

Rechtmäßige Festsetzung der Schenkungssteuer bei einer Verfügung über Geldbeträge wie über eigenes Vermögen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die mit dem Kläger bekannte A war bei der B GmbH & Co. KG (B) als Buchhalterin angestellt. In dieser Eigenschaft gelang es ihr, in dem Zeitraum vom 9. September 2014 bis zum 5. Februar 2015 Überweisungsaufträge über insgesamt 225.462,79 € zu erteilen, die zu entsprechenden Abbuchungen auf für die B oder konzernangehörige Unternehmen geführte Bankkonten führten und denen keine Verbindlichkeiten der B oder konzernangehöriger Unternehmen gegenüberstanden. Stattdessen wurden die Geldbeträge auf Bankkonten Dritter gutgeschrieben, die der Kläger ihr zuvor bezeichnet hatte. Der Kläger erhielt die Geldbeträge anschließend zu eigener Verwendung.