Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. Januar 2021 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu einer kommunalen Wettbürosteuer für die Monate Mai und Juni 2019.
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