FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.12.2016
13 K 9226/14
Normen:
EStG § 50a Abs. 5;
Fundstellen:
EFG 2017, 665

Rechtmäßige Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Steuerabzugsbeträge im Rahmen einer Feuerwerksshow mit Musikuntermalung und Wettkampfcharakter

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.12.2016 - Aktenzeichen 13 K 9226/14

DRsp Nr. 2017/3678

Rechtmäßige Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Steuerabzugsbeträge im Rahmen einer Feuerwerksshow mit Musikuntermalung und Wettkampfcharakter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

EStG § 50a Abs. 5;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin zu Recht als Haftungsschuldnerin für Steuerabzugsbeträge nach § 50a Abs. 5 Einkommensteuergesetz - EStG - in der in den Streitjahren geltenden Fassung in Anspruch genommen worden ist.

Die Klägerin veranstaltet seit 2006 in C... regelmäßig die sogenannte "B...", eine Feuerwerksshow mit Musikuntermalung und Wettkampfcharakter. An der Veranstaltung nehmen gegeneinander antretende internationale Feuerwerkteams (Pyroteams) teil, die hierfür eine Vergütung sowie Zahlungen für Hotel-, Verpflegungs- und Reisekosten erhielten.