Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Streitig ist, ob die Klägerin zu Recht als Haftungsschuldnerin für Steuerabzugsbeträge nach § 50a Abs. 5 Einkommensteuergesetz - EStG - in der in den Streitjahren geltenden Fassung in Anspruch genommen worden ist.
Die Klägerin veranstaltet seit 2006 in C... regelmäßig die sogenannte "B...", eine Feuerwerksshow mit Musikuntermalung und Wettkampfcharakter. An der Veranstaltung nehmen gegeneinander antretende internationale Feuerwerkteams (Pyroteams) teil, die hierfür eine Vergütung sowie Zahlungen für Hotel-, Verpflegungs- und Reisekosten erhielten.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|