Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Antragsgegner die Antragsteller zu Recht als Haftungsschuldner für Umsatzsteuerrückstände in Anspruch genommen hat.
Die Antragsteller sind Geschäftsführer der Firma X. GmbH, welche wiederum Komplementärin der Firma X. GmbH & Co. KG (X. KG) ist.
Mit Schreiben vom 08.12.2014 stellte die X. KG, vertreten durch die X. GmbH und diese wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer, die Antragsteller, einen Insolvenzantrag verbunden mit einem Antrag auf Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Q. vom 08.12.2014 wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und als vorläufiger Sachwalter Herr Rechtsanwalt N1. bestellt.
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