FG Köln - Urteil vom 27.10.2016
15 K 748/16
Normen:
EStG § 37b;
Fundstellen:
EFG 2017, 500

Rechtmäßige Nachforderung von Lohnsteuer sowie von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; Einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung als lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil der Arbeitnehmer

FG Köln, Urteil vom 27.10.2016 - Aktenzeichen 15 K 748/16

DRsp Nr. 2017/1553

Rechtmäßige Nachforderung von Lohnsteuer sowie von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; Einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung als lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil der Arbeitnehmer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 37b;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens wegen Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung für den Zeitraum vom 1. September 2009 bis zum 31. Dezember 2012 vorrangig über die Frage, ob das Klagebegehren hinreichend konkretisiert war oder der Klägerin (jedenfalls) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in eine versäumte Ausschlussfrist gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu gewähren ist. In materieller Hinsicht streiten sie über die Frage, ob und inwieweit Aufwendungen der Klägerin für eine Betriebsveranstaltung einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil der Arbeitnehmer darstellen.