FG München - Urteil vom 02.09.2016
7 K 869/15
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 S. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 3;

Rechtmäßige Rückforderung von Kindergeld bei einem nicht mehr in Deutschland gemeldeten Leistungsempfänger

FG München, Urteil vom 02.09.2016 - Aktenzeichen 7 K 869/15

DRsp Nr. 2017/4531

Rechtmäßige Rückforderung von Kindergeld bei einem nicht mehr in Deutschland gemeldeten Leistungsempfänger

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 S. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 3;

Gründe

I.

Streitig ist noch die Rückforderung von Kindergeld für den Zeitraum Juli 2006 bis Dezember 2007.

Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger und seit 1. November 2001 mit M, einer US-amerikanischen Staatsangehörigen, verheiratet. Für seine Tochter A, geboren am 20. Juli 2002, erhielt der Kläger laufend Kindergeld.