FG Köln - Urteil vom 16.07.2020
13 K 2376/19
Normen:
AO § 125 Abs. 1;

Rechtmäßige Steuerfestsetzung bei einem Schätzungsbescheid

FG Köln, Urteil vom 16.07.2020 - Aktenzeichen 13 K 2376/19

DRsp Nr. 2020/15783

Rechtmäßige Steuerfestsetzung bei einem Schätzungsbescheid

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 125 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die gegen die Klägerin gerichteten formal bestandskräftigen und unter Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ergangenen Bescheide zur Umsatzsteuer und zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für das Kalenderjahr 2016 der Änderung der Steuerfestsetzungen nach Maßgabe nachgereichter Steuererklärungen bzw. dem Erlass erstmaliger wirksamer Steuerfestsetzungen entgegenstehen. Die Klägerin vertritt die Auffassung, dies sei wegen der Nichtigkeit der Schätzungsbescheide nicht der Fall.

Die Klägerin betreibt seit dem Jahr 2014 eine Praxis als I im Geschäftsbereich des Beklagten. Sie wohnt im Bezirk des Finanzamtes C, durch das sie - mit ihrem Ehemann - auch zur Einkommensteuer veranlagt wird.