Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Klägerin wendet sich gegen die Vollstreckung einer Forderung des Rundfunk B... durch den Beklagten (Finanzamt - FA - C...) im Wege der Amtshilfe durch Pfändung und Einziehung einer Einkommensteuer-Erstattungsforderung der Klägerin gegen den Beklagten.
Mit Bescheid vom 01.09.2014 setzte der Rundfunk B... den Rundfunkbeitrag für das 2. Quartal 2014 i. H. v. 53,94 € zzgl. 8,00 € Säumniszuschlag gegen die Klägerin fest.
Mit Bescheid vom 01.10.2014 setzte der Rundfunk B... den Rundfunkbeitrag für das 3. Quartal 2014 (53,94 € zzgl. Säumniszuschlag 8,00 €) fest.
Mit Schreiben vom 15.10.2014 legte die Klägerin gegen den Bescheid vom 01.10.2014 Widerspruch ein und führte zur Begründung aus, es fehle an einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - RBStV - sei ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter.
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