Das Verfahren wird eingestellt.
2.Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gegen den Rechtsanwalt sind durch Urteil des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer H. vom 10. Juni 2015 wegen Verletzung seiner Berufspflichten nach § 43 BRAO i.V.m. §
Während des laufenden Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist der Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls des Rechtsanwalts bestandskräftig geworden (BGH, Beschluss vom 5. September 2016 - AnwZ (Brfg) 39/15).
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