Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 85 000 Euro festgesetzt.
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