Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Außenprüfung.
I.
Die Antragstellerin ist durch Umwandlungsbeschluss vom 3. August 2001 formwechselnd zum 1. Januar 2001 aus der ... GmbH & Co. KG (im Folgenden KG) hervorgegangen. Gesellschafter sind die Eheleute ... und ... mit 99,9 v.H. und 0,1 v.H. der Anteile. Geschäftsführer der Antragstellerin sind Herr ... und sein Sohn ....
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