FG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.10.2014
4 K 1492/11
Normen:
AO § 194 Abs. 1 S. 2; BpO § 4 Abs. 3 S. 1; EStG § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Prüfungsanordnung zur Erweiterung einer bereits laufenden Außenprüfung (AP)

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2014 - Aktenzeichen 4 K 1492/11

DRsp Nr. 2016/11774

Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Prüfungsanordnung zur Erweiterung einer bereits laufenden Außenprüfung (AP)

Tenor

1)

Die Klage wird abgewiesen.

2)

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3)

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 194 Abs. 1 S. 2; BpO § 4 Abs. 3 S. 1; EStG § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Prüfungsanordnung (PA) vom 12. Juni 2009, mit der der Beklagte (Bekl) die Erweiterung einer bereits laufenden Außenprüfung (AP) angeordnet hat, rechtmäßig ist.

Der Kläger (Kl) ist als Steuerberater selbständig tätig. Sein Betrieb ist als Kleinbetrieb ("K-Betrieb") im Sinne des (i.S.d.) § 3 der Betriebsprüfungsordnung (BpO) eingestuft.

Auf der Grundlage einer PA vom 24. September 2008 führte der Bekl beim Kl eine AP wegen Einkommensteuer (ESt) einschließlich gesonderter Feststellungen sowie wegen Umsatzsteuer (USt) - jeweils für die Jahre 2004 bis 2006 - durch. Im Rahmen dieser AP fertigte der Prüfer eine so bezeichnete Aufstellung über "Fragen/Beanstandungen bei BP" mit 56 als klärungsbedürftig angesehenen Punkten, die er am 12. Juni 2009 einer Mitarbeiterin des Kl in dessen Kanzlei übergab.

1. a) b) 2. 3.