Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung für die Jahre 2012 bis 2014.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die im Handelsregister der Stadt A unter
Der Beklagte hatte bei der Klägerin für die Zeiträume 2005 bis 2006, 2007 bis 2009 und 2010 bis 2011 Betriebsprüfungen durchgeführt.
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