Durch Verfügung vom 12.12.2006 pfändete der Beklagte wegen offener Umsatzsteuerforderungen gegen den Kläger für das laufende Jahr und für das Jahr 2004 in Höhe von zusammen 7.922 EUR die Ansprüche des Klägers gegen die C Lebensversicherungs-AG in E. Diese teilte in ihrer Drittschuldnererklärung mit, dass der Kläger eine Rentenversicherung abgeschlossen habe und deren aktueller Rückkaufwert 22.604 EUR betrage. Die Ansprüche seien derzeit an die Volksbank F e.G. in B abgetreten.
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