FG Thüringen - Urteil vom 27.01.2016
3 K 699/15
Normen:
AO § 171 Abs. 4;
Fundstellen:
DStR 2017, 10
DStRE 2017, 875

Rechtmäßigkeit der aufgrund einer Prüfung erlassenen Änderungsbescheide wegen Eingreifens der Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO

FG Thüringen, Urteil vom 27.01.2016 - Aktenzeichen 3 K 699/15

DRsp Nr. 2016/16087

Rechtmäßigkeit der aufgrund einer Prüfung erlassenen Änderungsbescheide wegen Eingreifens der Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 171 Abs. 4;

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung. Diese Prüfung ist Vorfrage für das unter dem Az. 3 K 814/14 ausgesetzte Verfahren, in dem es u.a. darum geht, ob die aufgrund der Prüfung erlassenen Änderungsbescheide wegen Eingreifens der Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO rechtmäßig sind.

Die Klägerin betrieb bis zum 31.12. des Streitjahres 2008 ein unter der Bezeichnung "ABC" geführtes Unternehmen, das den Verkauf und die Vermietung von Baustellenausrüstungen und Containersystemen zum Gegenstand hatte (vgl. Gewerbeabmeldung vom 08.12.2008).

Auf Grundlage einer durch die Klägerin am 08.07.2009 eingereichten Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2008 setzte der Beklagte zunächst mit Bescheid vom 12.10.2009 eine Umsatzsteuer in Höhe von 458.129,72 € fest.

1. 2. 3.