FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.07.2020
3 K 190/17
Normen:
EStG § 3c Abs. 2;

Rechtmäßigkeit der Begrenzung der Schuldzinsen als Berechnung zum Sonderbetriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einer GmbH

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2020 - Aktenzeichen 3 K 190/17

DRsp Nr. 2024/8867

Rechtmäßigkeit der Begrenzung der Schuldzinsen als Berechnung zum Sonderbetriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einer GmbH

Tenor

1. Auf die Klage der Klägerinnen zu 1 und zu 4 hin wird der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2002 vom 12. Juni 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. Dezember 2016 dahingehend geändert, dass die Einkünfte, die unter §§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG fallen (X%) wie folgt festgestellt werden:

für die Klägerin zu 1 - XXX €
für die Klägerin zu 4 - XXX €
für die Beigeladene - XXX €.

In der Folge sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb für 2002 wie folgt festzustellen:

für die Klägerin zu 1 - XXX €
für die Klägerin zu 4 - XXX €
für die Beigeladene - XXX €.

2. Auf die Klage der Klägerinnen zu 1 und zu 4 hin wird der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2003 vom 12. Juni 2007, zuletzt geändert durch Bescheid vom 17. Juli 2007 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. Dezember 2016 dahingehend geändert, dass die Einkünfte, die unter §§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG fallen (X%) wir folgt festgestellt werden:

für die Klägerin zu 1 XXX €
für die Klägerin zu 4 XXX €
für die Beigeladene XXX €