FG Düsseldorf - Urteil vom 31.10.2019
9 K 1136/17 L
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 8 Abs. 1;

Rechtmäßigkeit der Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung von Managementbeteiligungen als lohnsteuerpflichtig

FG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2019 - Aktenzeichen 9 K 1136/17 L

DRsp Nr. 2020/14186

Rechtmäßigkeit der Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung von Managementbeteiligungen als lohnsteuerpflichtig

Tenor

Es wird festgestellt, dass die aus der Steueranmeldung vom 03.04.2017 für den Monat März 2017 resultierende Steuerfestsetzung insoweit rechtswidrig gewesen ist, wie der Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen an der B-KG als lohnsteuerpflichtig qualifiziert worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 8 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an der B-KG, einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft (die steuerrechtlich als vermögensverwaltende Personengesellschaft zu qualifizieren ist), des einzigen Mitarbeiters der Klägerin, C, der zugleich an der B-KG als Kommanditist beteiligt war, lohnsteuerpflichtig ist.

1. 2. 1. 2.