Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 18. Februar 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung; streitig ist dabei die Einbeziehung des Einkommens des Ehemanns der Klägerin in die Beitragsberechnung.
Die 1977 geborene Klägerin war bei der Beklagten vom 1. Juni 2015 bis zum 30. September 2018 freiwillig krankenversichert. Der Ehemann der Klägerin war im gleichen Zeitraum in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) versichert.
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