Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 15. September 2017 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 19. Dezember 2017 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung zur freiwilligen Krankenversicherung in dem Zeitraum vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Dezember 2017.
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