Die Berufung des Klägers zu 2) gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 14. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
Der Kläger zu 2) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 53.573,95 Euro bis zum Zeitpunkt der Abtrennung der Verfahren der Beigeladenen H______, B___, S_____ und K________ durch Beschluss vom 1. Februar 2017 und auf 12.995,39 Euro für den Zeitraum nach diesem Zeitpunkt festgesetzt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|