BFH - Urteil vom 25.08.2009
IX R 41/08
Normen:
AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 2 S. 1; FGO § 118 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG München, vom 16.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 4042/06

Rechtmäßigkeit der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung der Geschäftsanteile an einer GmbH; Wert der durch Abschluss eines dinglichen Veräußerungsgeschäfts erlangten Gegenleistung als Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 S. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG)

BFH, Urteil vom 25.08.2009 - Aktenzeichen IX R 41/08

DRsp Nr. 2010/2173

Rechtmäßigkeit der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung der Geschäftsanteile an einer GmbH; Wert der durch Abschluss eines dinglichen Veräußerungsgeschäfts erlangten Gegenleistung als Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 S. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG)

Normenkette:

AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 2 S. 1; FGO § 118 Abs. 2;

Gründe: