Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Entstehung von Branntweinsteuer.
Die Klägerin, eine GmbH, führt die Lagerung und den Transport von Getränken und Spirituosen durch. Ihr wurde am ... die Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Branntwein sowie branntweinhaltige Waren (Erzeugnisse) erteilt.
Am ... um 14 Uhr wurden auf dem Betriebsgelände der Klägerin im Beisein von Herrn A und anderen Bediensteten der Zollverwaltung folgende Waren auf einen Lastkraftwagen (Lkw) verladen:
.. Kartons "A" 37,5% mit je 12 Flaschen à 1 Liter (.. Liter Alkohol)
.. Kartons "A" 37,5% mit je 12 Flaschen à 0,7 Liter (.. Liter Alkohol)
.. Kartons "B" 40% mit je 12 Flaschen à 0,7 Liter (.. Liter Alkohol)
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